Know-how

In diesem Blog sammeln wir lokale/regionale und allgemeine Tipps ... Know-how eben, das dir und deinem Kind den Alltag einfacher und angenehmer machen kann. Wenn du Infos für uns hast, speziell zu regionalen Spiel-, Sport- und Unterstützungsangeboten, informiere uns doch bitte.


22.12.2022

Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) privat abrechnen

Stand 2024:

Die Regelungen zur Verwendung des Entlastungsbetrages sind in NRW vereinfacht worden. Die helfende Person muss jetzt keinen Qualifizierungskurs mehr besuchen. Es genügt die Kenntnis der Broschüre “Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende” (Links: MAGS NRW, RegionalbürosBroschüre

Aber aufgepasst: Hier gilt Länderrecht, in anderen Bundesländern kann und wird es abweichende Regeln geben.

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Stand 2023:

Die hier beschriebene Regelung ist für 2023 ausgesetzt, der Entlastungsbetrag kann in NRW bis zum 31.12.2023 auch ohne Schulung für Haushaltshilfen genutzt werden. Frage die Versicherung deines Kindes nach Details.

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Stand 2022:

Wenn du deinen Entlastungsbetrag (125 € monatlich) über einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister abrechnest kann das Geld schnell verbraucht sein während die Hilfskraft für die Mühe gerade einmal den Mindestlohn erhält. So verständlich die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmers ist, so verständlich ist aber auch unser Wunsch, die verfügbaren Mittel so nützlich wie möglich zu verwenden. 

In NRW ist es nach Landesrecht möglich, auch private Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienste über den Entlastungsbetrag abzurechnen. In anderen Bundesländern kann (und wird) es abweichende Regeln geben.

Die Abrechnung ist an einige Bedingungen geknüpft:
1. Es darf sich nicht um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handeln, die Hilfe ist auf eine Person aus dem sozialen oder räumlichen Umfeld beschränkt.
2. Du kannst keine nahen Verwandten (Geschwister, Großeltern) als Hilfskraft abrechnen.
3. Die Hilfskraft muss einen Qualifizierungsnachweis haben.

Interessant ist hier Punkt 3 denn die Pflegekassen sind verpflichtet, entsprechende Kurse anzubieten und sie tun dies auch. Beispielsweise bietet die KKH unter https://www.kkh-pflegecoach.de einen Onlinekurs an, den man mit wenig Mühe durchlesen kann. Einige Themen beziehen sich auf die Altenpflege, kann man ggf. auch überspringen. Am Ende gibt es eine Teilnahmebescheinigung für die künftige Hilfskraft.

Die Entschädigung die ihr der Hilfsperson zahlt ist eure Verhandlungssache. Nach derzeitigem Stand (01/2023) sind nicht einmal detaillierte Belege wie genaue Stundenzettel vorzulegen. Ihr streckt vor und rechnet im Nachhinein mit eurer Kasse ab. Für die Hilfsperson ist die Entschädigung steuerfrei sofern sich die Tätigkeit im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe o.ä. abspielt. 

Klingt im ersten Moment etwas aufwändig aber für uns ist das ein große Entlastung denn so kann ich einer engagierten Freundin für ihre Hilfe eine Anerkennung komplett aus dem Entlastungsbetrag zahlen. Bei professionellen Dienstleistern habe ich schon Stundensätze bis 50 € gesehen, in diesem Beispiel wären also gerade einmal 2,5 Stunden monatlich abgedeckt.

Eine ausführliche FAQ gibt es im Pflegewegweiser NRW unter diesem Link: FAQ. Fragt auch eure Pflegekasse zu Details.

Admin - 19:21 @ Finanzielles, Regionale Unterstützung

 
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