Know-how

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24.12.2022

Erbe absichern: Das Behindertentestament

Wenn eines deiner Kinder eine Behinderung hat und irgendwann in der Zukunft auf Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung angewiesen ist, kann und wird der Träger der Sozialleistung Zugriff auf das Erbe deines Kindes verlangen bzw. die Zahlung verweigern bis das Erbe verbraucht ist. Der Nachlass für den du hart gearbeitet hast und der einmal deinem Kind zugute kommen sollte wird in kürzester Zeit nahezu vollständig verbraucht. Das betrifft sowohl Vermögen wie ein Haus, Sparguthaben oder Wertgegenstände als auch Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Zinsen. Das Amt zahlt erst, wenn bis auf einen geringen Freibetrag nichts mehr da ist.

So kommt das Erbe deines Kindes einer Behörde zugute, nicht deinem Kind.

Das ist kein schöner Gedanke, zumal sich Ämter zu deinen Lebzeiten wahrscheinlich nicht gerade durch ihre Großzügigkeit auszeichneten. Was kannst du dagegen tun? Dein Kind enterben … funktioniert nicht, keine Chance. Du kannst aber den Zugriff der Behörden mit dem so genannten Behindertentestament verhindern. 

Damit ist nicht etwa das Testament deines behinderten Kindes gemeint sondern dein eigenes Testament zugunsten deines Kindes. Vereinfacht ausgedrückt triffst du im Behindertentestament eine Verfügung über zwei Generationen, sowohl für deinen eigenen Nachlass als auch für den Nachlass deines behinderten Kindes in ferner Zukunft. Dein Kind ist damit nur Vorerbe und du bestimmst eine oder mehrere andere Personen zu Nacherben. Wegen den Nacherben kann dein Kind nicht mehr frei über deinen Nachlass verfügen und das Erbe einfach beliebig verbrauchen. An diese Einschränkung sind auch Sozialleistungsträger gebunden, die ihre Leistungspflicht damit nicht mehr wegen des Erbes aussetzen können.

Als Nacherben setzt man meistens Geschwister oder andere nahe Verwandte ein bzw. wenn es keine weiteren Verwandten gibt vielleicht eine gemeinnützige Einrichtung. Das ist deine persönliche Entscheidung. Im Behindertentestament müssen auch die Verwendungszwecke angegeben werden, für die dein Kind Teile des Erbes verbrauchen darf. Üblich sind ganz praktische Zwecke wie z.B. die Kosten von Hobbies oder Urlaubsreisen, verbesserte Gesundheitsversorgung, Kosten für bessere Bekleidung, Sport u.ä. Außerdem muss ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Das sind meistens Geschwister, es können aber auch andere Personen sein, denen du vertraust oder falls erforderlich eine gerichtlich bestellte Person.

Patchworkfamilien empfiehlt man im allgemeinen, den Nachlass unter den (Halb-)geschwistern testamentarisch zu regeln und nicht der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Wenn eins der Kinder eine Behinderung hat gilt dies um so mehr.

Gehe davon aus, dass zahlungsunwillige Behörden alles rechtlich zulässige tun werden um an das Erbe deines Kindes zu gelangen. Deshalb sollte dein Testament absolut “wasserdicht” sein und ich empfehle dir dringend, es von einem Fachanwalt für Erbrecht aufsetzen und bei Gericht hinterlegen zu lassen auch wenn es dir teuer erscheint. Du willst nicht, dass dein Testament beispielsweise wegen eines lächerlichen Formfehlers vor Gericht erfolgreich angegriffen werden kann.

Aus dem gleichen Grund belasse ich es bei dieser kurzen Übersicht und gebe hier auch bewusst keine Mustertexte heraus. Warte auch nicht unnötig lange damit, mach dein Testament frühzeitig auch wenn du dich mit diesem Thema vielleicht nicht gerade mit Begeisterung beschäftigen willst.

Tipp:

Wenn du gemeinnützige Einrichtungen, vielleicht ein Heim in dem dein Kind einmal wohnen soll, finanziell unterstützen willst ist das lobenswert aber tue dies besser zu deinen Lebzeiten und nicht im Testament. Regle im Testament möglichst nur familieninterne Angelegenheiten sowohl beim Vor- als auch beim Nacherben. Lass Externe soweit möglich aussen vor um Streitigkeiten zu vermeiden. Ich habe von unschönen Fällen gehört, wenn es um Geld geht kann aus Gemeinnutz schnell Eigennutz werden.

Admin - 14:38 @ Finanzielles

 
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